AGB Händler

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der EVEREN Germany, Inh. Nico Scholz für Geschäftskunden

Die Firma EVEREN Germany wird rechtlich durch die Kanzlei SGT Rechtsanwälte, Prof. Dr. Felix Buchmann, Stuttgart vertreten.

§ 1 Geltung

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") enthalten die zwischen Ihnen und uns, EVEREN Germany, Inh. Nico Scholz, Heidplätzchen 1a, 51789 Lindlar, ausschließlich geltenden Bedingungen für alle zwischen Ihnen und uns geschlossenen Verträge, Lieferungen, Leistungen und Angebote. Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit Ihnen über die von uns angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge, Lieferungen, Leistungen oder Angebote mit oder gegenüber Ihnen, auch wenn diese AGB nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Diese AGB gelten nur, wenn Sie Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögens sind.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ihnen oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ihnen oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  3. Änderungen dieser AGB werden Ihnen schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widersprechen Sie dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch Sie anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens werden Sie im Falle der Änderung dieser AGB jeweils gesondert hingewiesen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Die Präsentation unserer Waren auf unserer Homepage www.everen.de, in unseren Katalogen oder sonstigen Werbeträgern stellt kein bindendes Angebot unsererseits dar. Sie geben mit Ihrer Bestellung an uns ein bindendes Angebot ab. Bei Bestellungen über unsere Homepage www.everen.de können Sie aus dem von uns angebotenen Sortiment Produkte auswählen, und diese über den Button "[In den Warenkorb]" unverbindlich in einem virtuellen Warenkorb sammeln, den Sie über den Link "[Warenkorb]" jederzeit einsehen können. Die ausgewählten Produkte können Sie jederzeit im Warenkorb löschen, indem Sie im Kästchen "Entfernen" einen Haken setzen und dann "Aktualisieren" anklicken. Über den Button "Zur Kasse" beginnen Sie den Bestellprozess, mit einem Klick auf den Button "Bestellung senden" geben Sie ein bindendes Angebot zum Kauf der in diesem Zeitpunkt im Warenkorb befindlichen Waren ab. Sie erhalten daraufhin zur Information eine Empfangsbestätigung per E-Mail, welche Ihre Bestellung noch einmal aufführt; diese E-Mail stellt noch keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern dient ausschließlich Ihrer Information, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist.
  2. Ein Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt erst mit der Abgabe einer ausdrücklichen Annahmeerklärung durch uns zustande, die innerhalb von zwei Werktagen mit einer gesonderten E-Mail, einer Versandbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Ware erfolgt. Wir speichern den Vertragstext; Ihre Bestellung können Sie jederzeit in Ihrem persönlichen Login-Bereich unter dem Link "Mein Konto" und dort unter "Bestellübersicht" einsehen.
  3. Mit Ausnahme von Herrn Nico Scholz sind unsere Mitarbeiter nicht berechtigt, von diesen AGB abweichende mündliche Abreden zu treffen.
  4. Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen derselben (z.B. Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine zugesagten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
  5. Wir behalten uns das Eigentum und/oder Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie Ihnen zur Verfügung gestellten Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Sie dürfen diese Gegenstände ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen, nutzen lassen oder vervielfältigen. Sie haben auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von Ihnen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

§ 3 Preise und Zahlung

  1. Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk zuzüglich Verpackung, gesetzlicher Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
  2. Rechnungsbeträge sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu bezahlen. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei uns. Leisten Sie bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit acht Prozentpunkten über Basiszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und/oder weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
  3. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen von Ihnen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  4. Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche Ihre Kreditwürdigkeit wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch Sie aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.
  5. Bei Bestellungen unter 100€ netto Bestellwert, wird ein Mindermengenzuschlag von 10€ erhoben.

§ 4 Lieferung und Lieferzeit

  1. Lieferungen durch uns erfolgen ab Werk, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Ihr Verlangen und auf Ihre Kosten versenden wir die Ware an einen anderen Bestimmungsort. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg und Verpackung) selbst zu bestimmen.
  2. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern eine Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder einen sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
  3. Im Falle eines Lieferverzuges oder von Unmöglichkeit haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern diese auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

§ 5 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Lindlar, soweit nichts anderes bestimmt ist.
  2. Die Versandart und die Verpackung unterstehen unserem pflichtgemäßen Ermessen.
  3. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf Sie über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen (z.B. Versand) übernommen haben.
  4. Lagerkosten tragen Sie, wenn Sie in Verzug geraten.
  5. Die Sendung wird von uns nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch und auf Ihre Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

§ 6 Gewährleistung

  1. Für Ihre Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher.
  2. Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem unsere über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht.
  3. Zeigt sich bei der Untersuchung der Kaufsache oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht haben Sie offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) unverzüglich schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Sind Sie Kaufmann im Sinne des HGB, setzen Ihre Mängelansprüche voraus, dass sie Ihren gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB nachgekommen sind. Versäumen Sie jeweils die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
  4. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten.
  5. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass Sie den fälligen Kaufpreis bezahlt haben. Sie sind jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
  6. Sie haben uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung haben Sie uns die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
  7. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch Ihr Mangelbeseitigungsverlangen als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten von Ihnen ersetzt verlangen.
  8. Ihre Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 7 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

§ 7 Sonstige Haftung

  1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
  2. Auf Schadensersatz haften wir - gleich aus welchem Rechtsgrund - bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
    a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  3. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ihre Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, können Sie nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben.

§ 8 Verjährung

  1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und/oder Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
  2. Unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter, bei Arglist des Verkäufers und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher.
  3. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für Ihre vertraglichen und außervertraglichen Schadensersatzansprüche, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt.
  4. Ansonsten, insbesondere bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, gelten für Schadensersatzansprüche des Käufers gemäß § 7 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten Ihrerseits, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf Ihre Verbindlichkeiten bei uns - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
  2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter haben Sie uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
  3. Sie sind berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; Sie treten uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt) unserer Forderung ab, die Ihnen aus der Weiterveräußerung gegen Ihre Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleiben Sie auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug geraten und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass Sie uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben machen, die dazugehörigen Unterlagen aushändigen und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilen.
  4. Wird Vorbehaltsware von Ihnen verarbeitet, so erfolgt diese Verarbeitung in unserem Namen und für unsere Rechnung als Hersteller und wir erwerben unmittelbar das Eigentum oder - wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware - das Miteigentum an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache. Tritt ein solcher Eigentumserwerb bei uns nicht ein, so übertragen Sie uns bereits jetzt zur Sicherheit ihr künftiges Eigentum - oder im oben genannten Verhältnis - Miteigentum an der neu geschaffenen Sache.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Sofern Sie Kaufmann i.S.d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögens sind, sofern Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder nach Vertragsschluss Ihren Geschäftssitz ins Ausland verlegen, ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und Ihnen Lindlar. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben davon unberührt.
  2. Die Beziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht beeinträchtigt.
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